Quartal 4/2025: Endlich wieder bessere Vergütung
Das vierte Quartal 2025 bringt eine erfreuliche Nachricht: Die Entbudgetierung greift wieder. Dies bedeutet konkret:
Was wird zu 100% vergütet?
- Gesamtes 03er Kapitel: Alle Leistungen nach 03000, Chronikerpauschalen und Geräteleistungen
- Gespräche 03230: Weiterhin nur 50% Vergütung
- Alle Hausbesuche: Vollständige Vergütung ohne Budgetierung
- Geriatrie und Palliativmedizin: Weiterhin budgetfrei
- Vorhaltepauschale 03040: Unverändert budgetfrei - wird direkt von der KV zugesetzt
- Freie Leistungen: Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und DMP-Programme
Was bleibt budgetiert?
Leistungen außerhalb des Hausarztkapitels 03 unterliegen weiterhin der Budgetierung:
- Psychosomatik: Leistungen 35100/35110
- Ultraschalldiagnostik: Alle 33er-Leistungen
Quartal 1/2026: Neue Kriterien für die Vorhaltepauschale
Ab dem ersten Quartal 2026 ändert sich die Vorhaltepauschale 03040 grundlegend. Der bisherige pauschale Zuschlag von 138 Punkten (ca. 17 Euro) pro Behandlungsfall wird künftig an die Erfüllung von Hausarztkriterien gekoppelt.
Die neue Staffelung der Vorhaltepauschale
Erfüllte Kriterien | Auswirkung | Vergütungsänderung pro Behandlungsfall |
1 Kriterium erfüllt | Abzug von 10 Punkten | -1,25 Euro |
2 - 7 Kriterien erfüllt | Keine Änderung | Wie bisher - ca. 17 Euro |
8 - 10 Kriterien erfüllt | Zuschlag | +2,50 Euro |
Die zehn Hausarztkriterien im Detail
Für die Bewertung werden folgende Mindestanteile an den Behandlungsfällen zugrunde gelegt:
Medizinische Leistungen
1. Hausbesuche: Mindestens 5% aller Behandlungsfälle
2. Geriatrie + Palliativmedizin: Mindestens 12%
3. Pflegeheimvertrag: Mindestens 1%
4. Impfungen:
- Q1-Q3: Mindestens 7%
- Q4: Mindestens 25%
5. Wundversorgung + postoperative Betreuung: Mindestens 3%
6. Sonographie: Mindestens 2%
7. Geräteleistungen: Mindestens 3%
8. Videosprechstunden: Mindestens 1%
Strukturelle Anforderungen
9. Berufsausübungsgemeinschaft oder Qualitätszirkel: Mindestens eine Form der Kooperation
10. Erweiterte Öffnungszeiten: Mindestens eine der folgenden Optionen:
- Mittwoch nach 15:00 Uhr
- Freitag nach 15:00 Uhr
- Ein Werktag nach 19:00 Uhr oder vor 8:00 Uhr
Was bleibt unverändert?
Chronikerpauschale
Die bewährte Chronikerpauschale bleibt zunächst in ihrer aktuellen Form bestehen.
Neue Versorgungspauschale in der Warteschleife
Noch in der Entwicklung befindet sich eine neue Versorgungspauschale für leichte Chroniker, die nur einmal jährlich behandelt werden und damit aus der regulären Chronikerpauschale herausfallen würden. Hierzu gibt es noch keine abschließenden Beschlüsse.
Wie hilft ratiomedicus dabei?
Individuelle Analyse für jede Praxis
Für alle Praxen wird eine detaillierte Berechnung erstellt, die aufzeigt:
· Aktueller Status: Wie viele Kriterien werden derzeit erfüllt?
· Auswirkungen: Was bedeutet dies finanziell bei der aktuellen Abrechnungsweise?
· Optimierungspotential: Wie weit ist der Weg zu 8-10 Kriterien?
Diese Analyse erfolgt spätestens nach Auswertung des dritten Quartals 2025, damit ausreichend Zeit für eventuelle Anpassungen bis zum Jahresende bleibt.
Handlungsempfehlungen:
- Nutzung des vierten Quartals 2025 zur Vorbereitung auf die neuen Kriterien
- Prüfung der aktuellen Leistungsstruktur anhand der zehn Hausarztkriterien
- Gegebenenfalls Anpassung von Öffnungszeiten oder Behandlungsschwerpunkten
- Kontinuierliche Überwachung der Kriterienerfüllung ab 2026
Mit rechtzeitiger Vorbereitung und gezielten Anpassungen lassen sich die neuen Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern sogar als Chance für zusätzliche Vergütung nutzen.
Fazit
Positive Entwicklung mit neuen Anforderungen
Die kommenden Änderungen bringen grundsätzlich finanzielle Verbesserungen für hausärztliche Praxen, insbesondere für diejenigen, die bisher stark budgetiert waren. Gleichzeitig werden ab 2026 strukturelle Anforderungen eingeführt, die das Leistungsspektrum und die Organisation der Praxis betreffen.
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